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Praktisches von A – Z

Allgemeines: Der Bundesverband der Aikido-Lehrer (BDAL) e.V., gegründet 1987, ist eine Vereinigung von Aikido-Lehrern und –Lehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

Beitrag: Der Jahresbeitrag im Bundesverband der Aikido-Lehrer
(BDAL) beträgt 80 Euro.

Bundeslehrerkomitee: Das Bundeslehrerkomitee (BLK) besteht aus den Aikido-Lehrern und –Lehrerinnen des Verbandes, die im BDAL mindestens mit dem 6. Dan Aikido graduiert sind. Seine Aufgabe ist im Wesentlichen, die Qualität der Prüfungen zu gewährleisten und die Aus- und Fortbildung der Verbandsmitglieder zu koordinieren.

Landeslehrerkomitees: In den einzelnen Bundesländern gibt es Landeslehrerkomitees (LLK), die das Bundeslehrerkomitee in dem jeweiligen Bundesland bei der Umsetzung des Lehr-, Prüfungs- und Graduierungswesen des BDAL unterstützen. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Landeslehrerkomitee ist der 4. Dan Aikido und der Besitz der DAN-Prüfungsberechtigung.

Pässe: Der Bundesverband der Aikido-Lehrer (BDAL) hat eigene Pässe, die den Schülern von den Dojoleitern ausgehändigt werden. Der Pass besagt, dass sein Inhaber von einem Lehrer/Lehrerin betreut wird, der/die Mitglied im BDAL ist.

Prüfungen: Als Richtlinie für das Prüfungsprogramm dienen eine vom Bundeslehrerkomitee ausgearbeitete Kyu-Prüfungsordnung und eine Rahmenordnung für Dan-Prüfungen. Alle Verbandsmitglieder können bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo abnehmen. Zur Abnahme von DAN-Prüfungen ist eine DAN-Prüfungsberechtigung erforderlich, die

Vorstand: Der Vorstand des BDAL besteht aus fünf gleichberechtigten Personen, die für vier Jahre von der Hauptversammlung gewählt werden.




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