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Mitgliedschaft

Mitglied im Verband kann werden, wer

  • mindestens mit dem 3. Dan Aikido graduiert ist und
  • eigenverantwortlich ein eigenes Dojo, ein Dojo in einem Aikido-Verein
    oder in einer Aikido-Abteilung eines Vereines leitet und
  • dort regelmäßig unterrichtet.

Der Jahresbeitrag beträgt 80,– Euro.

Anträge auf Mitgliedschaft im BDAL können
unter folgender Adresse angefordert werden:

BDAL-Infostelle Jochen Maier
Am Roßacker 7
83022 Rosenheim

Telefon: 08031 - 334 19
Fax: 08031 - 35 92 48
e-mail: shusokujmt-onlinede

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?

Alle Mitglieder des Verbandes können nach Bestätigung ihrer Graduierung durch das Bundeslehrerkomitee des BDAL grundsätzlich bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo oder bei eigenen Schülern abnehmen. Zur Abnahme von Dan-Prüfungen ist eine Dan-Prüfungsberechtigung des Bundeslehrerkomitees erforderlich. Diese kann nach Absolvierung eines Fortbildungsprogramms beim Bundeslehrerkomitee beantragt werden.

Die Mitglieder des Verbandes haben die Gelegenheit, an speziellen Lehrgängen zur Fortbildung teilzunehmen. Überdies unterstützt der Verband die Mitglieder bei der Organisation von Lehrgängen im eigenen Dojo. Die Dojo- und Unterrichtsleiter können auch bei allen anderen Fragen jederzeit mit der Hilfe des Verbandes rechnen.




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